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Dr. Norbert Buske
1248 Der Bischof von Cammin tauscht gegen bereits erworbene Rechte und Einkünfte ein großes zusammenhängendes, mit allen Hoheitsrechten ausgestattetes Stiftsgebiet im Raum Kolberg/Körlin/Köslin ein, das später um den Raum Bublitz erweitert wird. Die pommerschen Bischöfe gewinnen für ihr Stiftsgebiet eine fürst-bischöfliche Stellung, ohne jedoch die volle Reichsunmittelbarkeit zu erlangen. Die pommerschen Herzöge behaupten sich als Schutzherren des Bistums.
1325 Nach dem Tode des letzten Rügenfürsten fällt das Fürstentum an die pommerschen Herzöge. Die Insel bleibt dem dänischen Bistum Roskilde zugeordnet, das rügische Festland beim Bistum Schwerin.
Während des 14. und 15. Jahrhunderts erfolgt der Ausbau der großartigen Backsteinkirchen (verwiesen sei auf die Kirchen in Stralsund, Greifswald, Demmin, Altentreptow, Anklam, Stettin, Cammin, Stargard, Treptow a.d. Rega, Kolberg, Stolp, Rügenwalde), die bis heute das Bild der Städte bestimmen. Beispiele kostbarer Ausstattungen (Nikolaikirche in Stralsund, Marienkirche in Kolberg) und Ausmalungen (Nikolaikirche in Greifswald) blieben erhalten. Klöster der Bettelorden, der Franziskaner und der Dominikaner, sowie Hospitalkirchen (Heilig Geist) und Hospital- und Wegekapellen außerhalb der Stadttore (vor allem Georgen- und Gertrudenkapellen) vervollständigen die kirchlichen Strukturen der Städte. Besonders großartige Klosteranlagen der Bettelorden haben in Stralsund die Zeiten überdauert. Die Gebäude werden nach der Reformation weiterhin für Aufgaben, die im städtischen Interesse lagen (für das Schul- und Armenwesen), genutzt. Auf dem Lande wird das Netz der Pfarrkirchen durch Filialkirchen und Kapellen ergänzt. Am Ende des Mittelalters gibt es in Pommern etwa 1.100 Kirchen und Kapellen. Auch in zahlreichen Dorfkirchen blieben Teile der Ausstattung (Taufsteine, spätmittelalterliche Altarschreine) erhalten. In vielen Kirchen sind mittelalterliche Ausmalungen freigelegt worden.
Die Kirchen bieten Raum und Ziel einer reichen, vielfach gegliederten, spätmittelalterlichen Frömmigkeit. Hierzu gehört die mit Wallfahrten verbundene Heiligen- und Reliquienverehrung. Auch in Pommern bilden sich zahlreiche Wallfahrtsorte heraus (u.a. Bodstedt, Levenhagen, Zudar, Wischow, Revekol, Pollnow). Einige von ihnen gewinnen überregionale Bedeutung. Das gilt für die Marienkapelle auf dem Gollenberg in Hinterpommern und die Maria Pomerana in Kenz, dem späteren Gesundbrunnen bei Barth. Fernfahrten von Pommern aus haben vor allem das Hl. Blut in Sternberg und Wilsnack, Aachen, die Hl. Drei Könige in Köln, den Hl. Ewald in Thann, Einsiedeln, St. Jakob in Compostela, Rom und Jerusalem zu Zielen. Auch in den pommerschen Kirchen steigt die Zahl der Nebenaltäre und Vikare rasch. Sie entsprechen dem Wunsch nach Seelenmessen für die Verstorbenen. Bruderschaften dienen der Ausgestaltung von Gottesdiensten. Sie werden, da sie zugleich eine soziale Absicherung bieten, auch für zahlreiche andere Zwecke des Zusammenlebens geschaffen. Ein reich ausgebildetetes Armen- und Almosenwesen tritt hinzu. Mönche der Bettelorden ziehen durchs Land, sammeln Gaben ein undpredigen.
Seit dem 13. Jahrhundert wird ein das ganze Land überziehendes Schulwesen aufgebaut. Neben den Küster- und Schreibschulen werden in den Städten Rats- und Lateinschulen errichtet.
1456 Als Rostock mit Bann und Interdikt belegt wird, geht die Rostocker Universität 1437-1443 ins Exil nach Greifswald. Auf Betreiben des Greifswalder Bürgermeisters Heinrich Rubenow kommt es - diese Gelegenheit nutzend - zur Gründung der mit einer Theologischen Fakultät ausgestatteten Greifswalder Universität. Der Bischof von Cammin überreicht die Bulle mit der päpstlichen Genehmigung, Herzog Wartislaw IX. von Pommern zwei silberne Zepter als Zeichen der Hoheitsrechte der Universität. Zur gleichen Zeit wird an der Greifswalder Nikolaikirche ein Domkapitel errichtet und eng mit der Universität verbunden.
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| Das pommersche Bistum Cammin |
Bobbin auf Rügen, Pfarrkirche St. Paulus |
Die Teilherzogtümer Pommern-Wolgast (grün) und Pommern-Stettin (lila) während des 14. und 15. Jahrhunderts |
1474-1523 vereinigt Herzog Bogislaw X. ganz Pommern unter seiner Herrschaft. Seine zielstrebige Politk bewirkt einen deutlichen Aufschwung im Land, das zu einem geachteten Territorialstaat im Reich wird. Pommern versucht Anschluß an die geistigen Entwicklungen im Westen und jenseits der Alpen zu gewinnen. Im Ergebnis seiner Reise nach Jerusalem (1496-98) beruft der Herzog den humanistisch geprägten Juristen Petrus von Ravenna nach Greifswald mit dem Ziel, die Universität in humanistischem Geist zu reformieren und die Reform der Rechtsverhältnisse im Lande voranzutreiben. Die Universitätsreform scheitert. Ulrich von Hutten, der 1509 nach Greifswald kommt, muß die Stadt rasch wieder verlassen. Das 15. Jahrhundert ist auch in Pommern die Zeit großer Reformsynoden (1440, 1448, 1454, 1492 und 1500).
1504-1521 In Treptow a.d. Rega wirkt seit dem Herbst 1504 Johannes Bugenhagen (1485-1558), der spätere Reformator Pommerns, als Schulrektor, kirchlicher Notar, Priester und ab 1517 auch theologischer Lehrer am Prämonstratenser-Konvent Belbuck mit außerordentlichem Erfolg. Die Stadtschule wird unter seiner Leitung zu einer weit über die Grenzen des Landes hinaus angesehenen, humanistisch geprägten Lateinschule. Die gründliche Lektüre der Schrift Luthers »Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche« im Herbst 1520 bewirkt Bugenhagens »reformatorische Wende«. Der um ihn gescharte Kreis von Mönchen, Kanonikern und Treptower Bürgern vollzieht unter seinem Einfluß den Anschluß an die Reformation. Viele von ihnen verbreiten in der Folgezeit als Prediger das reformatorische Gedankengut an verschiedenen Orten in Pommern. Bugenhagen geht im März 1521 nach Wittenberg und hält Vorlesungen zur Bibelauslegung. Im Frühsommer 1521 kommt es in Treptow zu ersten Unruhen. Der Konvent des Belbucker Klosters beginnt sich aufzulösen. Herzog Bogislaw X. übernimmt die Vermögensverwaltung des Klosters.
1518 Bugenhagen verfaßt eine erste zusammenhängende Darstellung der Geschichte Pommerns, die »Pomerania«. Er geht darin auch auf das Wirken Ottos von Bamberg ein. Nach der Einführung der Reformation setzt sich die dankbare Würdigung Ottos ungebrochen fort. In der lutherischen Auseinandersetzung mit Bischof Otto als Heiligem wird der Widerspruch zwischen der Ablehnung der Heiligenverehrung und der Pflege der Otto-Erinnerung stets mit dem Hinweis auf dessen Verdienste um die Christianisierung des Landes aufgelöst.
1525 Die reformatorischen Auseinandersetzungen werden in den Städten ausgetragen. Es kommt zu Unruhen und vereinzelt zum Bildersturm (Stralsund, Stettin, Stolp). Erste evangelische Predigten werden gehalten. Die Jahre 1524 und 1525 stellen für Pommern einen Höhenpunkt dieser Entwicklung dar. In der selbstbewußten Stadt Stralsund wird 1525 eine der ersten protestantischen Kirchenordnungen verfaßt und beschlossen.
1528 bis 1542 Bugenhagen, seit 1522 verheiratet, seit 1523 Pfarrer an der Wittenberger Stadtkirche und damit der Beichtvater Luthers, mit Luther und Melanchthon eng und freundschaftlich verbunden, wird neben seinen pfarramtlichen Aufgaben und seiner Lehrtätigkeit von Städten, Fürsten und Königen zum Aufbau des neuen evangelischen Kirchenwesens herangezogen. Er ordnet das Kirchenwesen in:
und verfaßt die Kirchenordnungen. Im Blick auf seine Herkunft und seine Verdienste für Pommern wird Bugenhagen der Titel »Doktor Pomeranus« beigelegt.
1532 Die Landesteilung des Herzogtums in die Teilherzogtümer Pommern-Wolgast (Vorpommern) und Pommern-Stettin (Hinterpommern) sowie Lehnsquerelen mit Brandenburg, das die Lehnshoheit über Pommern beansprucht, schwächen die Stellung der Herzöge innerhalb des Reichs. Unklarheiten und Widersprüche kennzeichnen ihre Religionspolitik. Innenpolitische Instabilität zwingt die Herzöge im Sommer 1534, sich nachdrücklich um die Klärung der Religionsfrage zu bemühen.
1534 Im Dezember 1534 wird auf dem nach Treptow a.d. Rega einberufenen Landtag, an dem Bugenhagen teilnimmt, über die Einführung der Reformation verhandelt. Obgleich die Ritterschaft unter Protest den Landtag verläßt, da ihre Forderungen nach Beteiligung am Klostergut keine ausreichende Berücksichtigung finden, gilt die Reformation als beschlossen und wird durchgesetzt. Bugenhagen wird mit der Erarbeitung einer Kirchenordnung und der Durchführung von Visitationen beauftragt. Dem Adel werden 1541 einige Nonnenklöster als Versorgungseinrichtungen für unverheiratet gebliebene Familienmitglieder zugestanden, von denen schließlich Bergen, Kolberg, Marienfließ und Stolp als evangelische Fräuleinstifte errichtet werden. Nach ihrem Vorbild wird 1773 das Fräuleinstift in Barth errichtet.
1535 Die von Bugenhagen verfaßte Kirchenordnung wird im Frühjahr 1535 gedruckt. Im Frühjahr und Frühsommer unternimmt Bugenhagen im Auftrag der Landesherren, zum Teil von ihnen begleitet, ausgedehnte Visitationsreisen nach Stolp, Schlawe, Rügenwalde, Stettin, Greifenberg, Wollin, Greifswald, Anklam und Pasewalk. Auch an Visitationen der Klöster Neuenkamp und Eldena, die in herzoglich Ämter umgewandelt werden, nimmt er teil. In sich lang hinziehenden Verhandlungen zwischen den benachbarten Landesherrn werden die mittelalterlichen Bistumsgrenzen den jeweiligen Landesgrenzen angeglichen. Die Kirche in Pommern wird, wie andere aus der lutherischen Reformation erwachsene Kirchen, zur Landeskirche, deren Gebiet mit dem des Herzogtums deckungsgleich ist. An die Stelle der mittelalterlichen Bistumsgliederung treten die den Landesteilen weitgehend angeglichenen Bereiche der Superintendenten und Generalsuperintendenten in Wolgast, Greifswald, Stettin, Stolp (1535), Bergen (1544), Stralsund (1546), Kolberg (für das Stiftsgebiet Cammin, 1558) und Barth (1572-1583). Sie werden schrittweise zu zwei Generalsuperintendenturen für die beiden Landesteile Wolgast und Stettin zusammengeführt. Die Generalsuperintendenten nehmen die kirchliche Aufsicht im Namen des Herzogs wahr.
1536 Der Verbindung Pommerns mit Kursachsen als Vormacht der evangelischen Reichsstände dient die von Bugenhagen seit dem Sommer 1535 vermittelte Ehe zwischen Philipp von Pommern und Maria von Sachsen (Februar 1536). Bald darauf tritt Pommern dem Schmalkaldischen Bund bei. In einem großartigen Wandteppich, der 1554 für das Wolgaster Herzogsschloß angefertigt wird (später als Croy-Teppich bezeichnet), findet das Bekenntnis des pommerschen Herzogshauses zur Reformation einen anschaulichen Niederschlag.
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Croy-Teppich, Ausschnitt mit den pommerschen Herzögen Georg I., Barnim XI. und Philipp I., hinter ihnen Johannes Bugenhagen |
Pommern nach dem Nordischen Krieg, 1721 (grün: Das zur Krone Schweden, lila: das zu Preußen gehörende Herzogtum Pommern) |
Uferpredikt in Vitt bei Arkona, Federzeichnung von Theodor Schwartz, Anfang 19. Jahrhundert |
1539 Die Greifswalder Universität, die 1526 den Lehrbetrieb eingestellt hatte, wird als protestantische Universität neu eröffnet. Der zunächst am Herzogssitz in Wolgast, später in Greifswald ansässige Generalsuperintendent ist zugleich Professor Primarius. Es ergeben sich ferner enge Verbindungen zwischen der juristischen Fakultät und dem 1543/1556 in Greifswald errichteten Konsistorium.
1543 In Stettin wird 1543 ein Pädagogium gegründet, das zeitweilig die Bedeutung einer zweiten Landesuniversität erlangt. Für seine Ausstattung wird das Vermögen der beiden Stettiner Kollegiatstifter, das Otto- und das Marienstift, zur Verfügung gestellt. Das Stettiner Marienstiftsgymnasium steht in der Nachfolge des herzoglichen Pädagogiums.
1543 An die kirchlichen Gerichte des Mittelalters anknüpfend werden Konsistorien errichtet: in Greifswald 1543/1556 für das Herzogtum Pommern-Wolgast (als kirchliches Gericht erst 1849 aufgehoben), Kolberg 1558 für das Stiftsgebiet (später nach Stargard verlegt), Stettin 1563, Stralsund 1561/1575 für das Stralsunder Stadtgebiet (als kirchliches Gericht erst 1849 aufgehoben), Stolp 1616 und Köslin 1747 für den Bereich des Kösliner Hofgerichts. Aus diesen kirchlichen Gerichten entwickeln sich später die heutigen Kirchenbehörden.
1545 Der herzogliche Kanzler Bartholomäus Suawe wird, nach Verzicht Bugenhagens auf dieses Amt, erster evangelischer Bischof des pommerschen Bistums. Auch im Camminer Stiftsgebiet wird nun die Reformation durchgesetzt. In der Folgezeit kommt es jedoch zu keiner einheitlichen Leitung des evangelischen Kirchenwesen in den einzelnen Teilen des Herzogtum. Johann Friedrich, ein Sohn des pommerschen Herzogs Philipps I., wird 1556 evangelischer Bischof von Cammin und damit Herr des Stiftsgebiets. Mit dem Bischofstitel sind jedoch keine kirchlichen Zuständigkeiten verbunden, die über das hinausgehen, was er als Landesherr im Stiftsgebiet wahrzunehmen hat. Das Stiftsgebiet bleibt in der Verfügungsgewalt des herzoglichen Hauses bis zum Aussterben des Greifengeschlechts.
1563 Die pommerschen Landstände verabschieden, nach langen Vorverhandlungen auf den pommerschen Generalsynoden (Versammlung der Pfarrer in den Städten), eine revidierte Kirchenordnung. Der vorpommersche Generalsuperintendent Jakob Runge hat diese Kirchenordnung entscheidend geprägt. Sie ist zweisprachig (hoch- und niederdeutsch) und bleibt bis ins 19. Jahrhundert gültig. In weiteren komplizierten Abstimmungsprozessen werden 1565 die in Pommern gültigen, lutherischen Bekenntnisschriften festgelegt und im »Corpus doctrinae« zusammengefaßt und gedruckt. Sie entsprechen im wesentlichen dem 1578/80 gedruckten Konkordienbuch. Das Gedankengut Melanchthons erfreut sich unter dem Einfluß seines Schülers und Freundes Jakob Runge zunehmender Hochschätzung in Pommern.
1577 Die zum Stettiner Schloßkomplex gehörende Kirche des Ottostiftes war Ende des 15. Jahrhunderts zur Hofkirche der pommerschen Herzöge geworden. Sie wird abgebrochen und 1577 als unmittelbar mit dem Schloß verbundene Schloßkirche neu errichtet. Es ist der erste protestantische Kirchenbau in Pommern. Er folgt den protestantischen Schloßkirchenbauten in Torgau und Schwerin. Angesichts einer großen Anzahl mittelalterlicher Kirchen, die von den evangelisch gewordenen Gemeinden weiter genutzt werden, kommt es nur vereinzelt und unter besonderen Umständen zu neuen Kirchenbauten (Franzburg, Deyelsdorf). Man konzentriert sich auf die Erneuerung der Ausstattung der vorhandenen Kirchen und fügt Grabkapellen hinzu. Nicht mehr benötigte Klosterkirchen sowie Hospital- und Wegekapellen beginnen, da sie keiner neuen Nutzung zugeführt werden, zu verfallen. Sie werden abgebrochen, um Baumaterial zu gewinnen. Andere nicht mehr benötigte Gotteshäuser werden nach den Zerstörungen des Dreißigjährigen Krieges abgebrochen und nicht wieder aufgebaut.
Wenn Sie die Broschüre Pommersche Kirchengeschichte in Daten bestellen möchten, wenden Sie sich bitte an den THOMAS HELMS VERLAG SCHWERIN.
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